Mission: Event UG (haftungsbeschränkt) – Stand 29.06.2023

AGB Teil 1 – Allgemein geltende Bedingungen
(§1 bis §5)

§1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen und Privatpersonen und sind die Grundlage aller Verträge zwischen der Mission: Event UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Unternehmen“) und seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt).
(2) Die AGB werden bei Vertragsabschluss mit dem Unternehmen vom Kunden im vollen Umfang akzeptiert und gelten auch für künftige Verträge. Der Kunde weiß, dass diese Regelungen eventuell entgegenstehenden Regelungen seinerseits vorgehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn das Unternehmen diesen vorher ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§2 Vertragsabschluss und Angebote
(1) Angebote vom Unternehmen sind immer unverbindlich.
(2) Die Erteilung eines Auftrages vom Kunden muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Auftragserteilung wird als Angebot zum Abschluss eines Vertrages auf Grundlage des Angebotes verstanden. Die Entscheidung über die Annahme steht dem Unternehmen frei.
(3) Die Auftragserteilung wird vom Unternehmen lediglich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung angenommen.

§3 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart wird das Unternehmen nach erbrachter Leistung eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ausstellen. Die Rechnung ist ohne Abzug zum entsprechenden Termin zahlbar.
(2) Sollte die Rechnung nicht fristgerecht vom Kunden beglichen werden, hält sich das Unternehmen frei eine Mahngebühr und Verzugszinsen entsprechend dem Verzug in Rechnung zu stellen.
(2.1) Gegenüber Unternehmen entspricht die Mahnpauschale 40€ laut §288 BGB Absatz 5, zuzüglich dem Verzugszinsen auf den offenen Rechnungsbetrag.
(2.2) Gegenüber Privatpersonen entspricht die Mahngebühr pro Mahnung 2,55€, zuzüglich Verzugszinsen auf den offenen Rechnungsbetrag.
(3) Nicht rechtskräftige Gegenansprüche vom Kunden oder das Zurückhaltungsrecht sind ausgeschlossen.

§4 Haftungsbeschränkung
(1) Jegliche Form von Schadensersatzansprüchen stehen dem Kunden nur zu, wenn das Unternehmen grob fahrlässig oder vorsätzlich Ihre Pflicht verletzt hat. Dies gilt für das Unternehmen und jegliche Angestellten, oder externen Dienstleister, die zur Vertragserfüllung beauftragt wurden.
(2) Die Schadenersatzansprüche begrenzen sich auf den Vertragszweck und daraus resultierende vorhersehbare Schäden. Die Deckungssumme der Betriebshaftpflicht des Unternehmens beträgt:
Für Sachschäden: 3.000.000 €
Für Personenschäden: 10.000.000 €
Für Vermögensschäden: 3.000.000 €
(3) Eine Haftung vom Unternehmen für eventuelle Folgeschäden, wie zum Beispiel Gewinnausfall, sind ausgeschlossen.

§5 Regelungen und Nebenabsprachen
(1) Jegliche Form von Mündlicher Nebenabsprache hat keine Gültigkeit. Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Form.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Unternehmen unwirksam oder unerfüllbar sein, bleiben die anderen Bedingungen davon unberührt.

AGB Teil 2 – Bedingungen bezüglich Dienstleistungen
(§6 bis §10)

§6 Anfahrt
(1.1) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart wird für jeden gefahrenen Kilometer eine Pauschale von 38 Cent berechnet. Hierbei gilt folgende Adresse als Start- und Rückkehrpunkt der Berechnung: Zum Förstersteig 4, 31373 Rinteln
(1.2) Ausnahme von §6 Punkt 1.1 – Wenn das Personal mehrtägig am selben Arbeitsort beschäftigt ist und auf Grund dessen in einem Hotel am Arbeitsort untergebracht ist wird für diese Tage als Start- und Rückkehrpunkt der Berechnung die Hoteladresse verwendet. Es gilt eine Kilometerpauschale von 38 Cent.
(1.3) Ausnahme von §6 Punkt 1.1 – Preise für Materiallieferungen werden gesondert berechnet und richten sich maßgeblich nach Menge, Größe und Gewicht. Die Preise werden im Angebot und der Auftragsbestätigung vom Unternehmen festgesetzt.
(2) Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
(3) Sollte es in unmittelbarer Nähe zur Arbeitsstätte keine Möglichkeit geben kostenfrei zu parken werden die dadurch entstandenen Mehrkosten für Parkgebühren dem Kunden in Rechnung bestellt.
(4) Der Kunde ist verpflichtet dem Unternehmen mitzuteilen sofern es diverse Zufahrtsbeschränkungen oder Einlassbestimmungen zum Ort der Auftragserfüllung gibt. Sollten diese Beschränkungen zu Mehrkosten für das Unternehmen führen werden diese dem Kunden nachberechnet.

§7 Reisekosten und Hotel
(1) Eine Übernachtung ist notwendig, wenn der Arbeitsort mehr als eine Stunde vom Unternehmenssitz entfernt ist, und am Folgetag eine Beauftragung am selben Arbeitsort besteht. Es ist in jedem Fall notwendig im Vorfeld mit dem Unternehmen abzusprechen ob und wann ein Hotel gebucht wird.
(2) Wenn nicht anders vereinbart und eine Übernachtung notwendig ist trägt der Kunde die Verantwortung ein Hotel oder Aparthotel zu organisieren und finanziell zu übernehmen. Hierbei ist zu beachten, dass jede Person ein separates Zimmer benötigt.
(3) Veroflegungsmehraufwand wird vom Unternehmen im Angebot immer voll veranschlagt. Wenn am Arbeitsort Verpflegung durch den Kunden oder Dritte zur Verfügung gestellt wird, werden der Verpflegungsmehraufwand in der Rechnung entsprechend pauschal abgestuft.

§8 Arbeitszeiten
(1) Die Mengeneinheit „Tagessatz“ bezieht sich auf eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden exkl. gesetzlicher Pausenzeiten und inkl. An- und Rückreisezeit zum Unternehmenssitz.
(1.1) Bzgl. §8 Absatz 1 wird explizit darauf hingewiesen, dass bei einer Dienstleistung mit der Einheit „Tagessatz“ keinesfalls die maximale Zeit gebucht wird sondern die Dienstleistung an sich. Sollte das vereinbarte Werk vollendet sein endet die Dienstleistung automatisch.
(2) Die gesetzlichen Pausenzeiten von 30 Minuten bis 8 Stunden bzw. 45 Minuten bis 10 Stunden Arbeitszeit müssen im Tagesaufablauf eingeplant und möglich sein.
(3) Sollte aus unvorhersehbaren Gründen ein Mehraufwand entstehen, der nicht durch das Unternehmen selbst verschuldet ist, wird der entsprechende Mehraufwand nachträglich in Rechnung gestellt.
(3.1) Für den entstandenen Mehraufwand wird pro Stunde 1/10tel des Tagessatzes in Rechnung gestellt zzgl. eines Aufschlages von 30%.
(4) Die Kernarbeitszeit vom Büro des Unternehmens beträgt 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr, daher ist es zwingend notwendig Absprachen bezüglich kurzfristig geänderter Zeiten die zur Auftragserfüllung maßgeblich sind in dieser Zeit dem Unternehmen mitzuteilen.
(4.1) Sollte der Kunde dem Unternehmen nicht bis 14 Tage vor Auftragsbeginn die notwendigen Zeiten für die Auftragserfüllung mitgeteilt haben oder sich innerhalb von 14 Tagen vor Auftragsbeginn Zeiten für die Auftragserfüllung ändern garantiert das Unternehmen nicht die Machbarkeit und Durchführung und behält sich vor den Auftrag kostenpflichtet zu stornieren wenn es schwerwiegende Änderungen gab.
(5) Die Arbeitszeiten des Unternehmens für die Auftragserfüllung werden grundsätzlich nur innerhalb von 8 bis 20 Uhr von Montag bis Freitag geplant. Sollte es auftragsbedingt notwendig sein früher,später oder an anderen Wochentagen zu arbeiten muss dies mind. 14 Tage vor Auftragsbeginn mit dem Unternehmen abgesprochen werden. In diesem Fall behält sich das Unternehmen das Recht vor dem Kunden ggf. einen Nachtzuschlag oder erhöhte Tagessätze bzw. Zuschläge in Rechnung zu stellen wie in §8 Absatz 6 beschrieben.
(6) Das Unternehmen berechnet dem Kunden folgende Zuschläge.
Zuschlag: Sonntagsarbeit: 100,00 € pro Person, pro Tag
Zuschlag Feiertagsarbeit: 250,00 € pro Person, pro Tag
Zuschlag Nachtarbeit 22-6 Uhr: 9,00 € pro Person, pro Stunde
Zuschlag Arbeit über 24 Uhr hinaus: 150,00 € pro Person (da der Mitarbeiter am Folgetag nicht effektiv eingesetzt werden kann auf Grund der Ruhezeiten und daraus resultierenden möglichen Arbeitszeiten am Folgetag. Ausnahme ist eine weiterführende Beauftragung am Folgetag durch den Kunden)
(7) Bei einer mehrtägigen Beauftragung durch den Kunden ist darauf zu achten, dass es möglich ist die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten zwischen den einzelnen Tagen. Sollte es auf Grund von kurzfristigen Änderungen des Kunden zu nicht zureichenden Ruhezeiten kommt berechnet das Unternehmen die entstehenden Mehrkosten die durch das bereitstellen einer Ersatzcrew anfallen. Des weiteren garantiert in diesem Fall das Unternehmen keine Durchführung des Auftrages sollte es nicht möglich sein spontan eine Ersatzcrew zu organisieren.
(8) Standby-Zeit ist Arbeitszeit.

§9 Leistungserfüllung
(1) Das Unternehmen wird die vertraglich vereinbarten Leistungen und Tätigkeiten in Abstimmung mit dem Kunden erbringen. Das Unternehmen ist jedoch arbeitstechnisch unabhängig und gänzlich weisungsfrei.
(2) Das Unternehmen muss die Leistung nicht persönlich erbringen. Das Unternehmen behält sich vor weitere Dienstleister zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu beauftragen.

§10 Stornierung von Dienstleistungen
(1) Der Kunde kann Dienstleistungen bis 30 Tage vor Auftragsbeginn kostenfrei stornieren.
(2) Für Stornierungen von Dienstleistungen unter 30 Tage vor Auftragsbeginn erlaubt sich das Unternehmen folgende Stornogebühren in Rechnung zu stellen:
– Stornierung bis spätestens 14 Tage vor Auftragsbeginn: 20% des Auftragswertes
– Stornierung bis spätestens 7 Tage vor Auftragsbeginn: 40% des Auftragswertes
– Stornierung bis spätestens 3 Tage vor Auftragsbeginn: 60% des Auftragswertes
– Stornierung bis spätestens 1 Tag vor Auftragsbeginn: 80% des Auftragswertes
– Stornierung weniger als 24 Std vor Auftragsbeginn: 100% des Auftragswertes

AGB Teil 3 – Bedingungen bezüglich Vermietung
(§11 bis §16)

§11 Eigentum des Materials
Material, das das Unternehmen an Kunden vermietet, bleibt zu jeder Zeit Eigentum des Unternehmens.

§12 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Abholung der Mietgegenstände aus dem Lager des Unternehmens und endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände in das Lager des Unternehmens. Hierbei ist nicht maßgeblich ob der Kunde selbst das Material abholt, eine Abholung durch Dritte beauftragt wurde vom Kunden oder vom Unternehmen oder das Material durch das Unternehmen transportiert wird.

§13 Materialüberlassung, Gewährleistung, Schäden und Verlust
(1) Das Unternehmen verpflichtet sich das Material in einem für den vertragsmäßigem Gebrauch geeignetem Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu überlassen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet bei Entgegennahme des Materials den Zustand und Vollständigkeit zu prüfen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung gilt das Material als mangelfrei.
(3) Das Material muss im gleichen Zustand vom Kunden zurückgeliefert werden, wie es entgegengenommen wurde.
(4) Für entstandene Schäden im Mietzeitraum haftet der Kunde. Nach Rücklieferung wird der entstandene Schaden geprüft und beurteilt. Anschließend wird eine Rechnung über die Reparatur bzw. Neuanschaffung,zu aktuellen Listenpreisen, bei wirtschaftlichem Totalschaden gestellt.
(5) Bei Verlust von Material haftet der Kunde. Es wird eine Rechnung in Höhe der Neuanschaffungskosten zu aktuellen Listenpreisen und zusätzlich der dadurch entstehenden Versandkosten gestellt. Das Unternehmen hält sich außerdem frei einen dadurch entstandenen Gewinnausfall in Rechnung zu stellen.

§14 Handhabung und Umgang mit Material
(1) Der Kunde verpflichtet sich sachgerecht und schonend mit dem Material umzugehen.
(2) Der Kunde verpflichtet falls notwendig kompetentes Fachpersonal für die Handhabung des Materials einzusetzen um Material- und Personenschäden auszuschließen.
(3) Der Kunde haftet in vollem Umfang für Material- und Personenschäden, die durch falsche Handhabung des Materials entstanden sind, wie z.B. Gehörschäden durch unsachgemäße Bedienung von Audioanlagen. Das Unternehmen stellt lediglich das Material mit der Vermietung zur Verfügung und bleibt haftungsfrei.

§15 Materialabholung und Rücklieferung
(1) Falls nicht anders vereinbart, gilt folgende Adresse für die Abholung und Rücklieferung von Material: Mission: Event UG (haftungsbeschränkt), Zum Förstersteig 4, 31737 Rinteln
(2) Die Abholung von Material kann am vereinbarten Tag von 8 bis 16 Uhr erfolgen. Andere Zeiten benötigen der vorherigen Absprache.
(3) Wenn nicht anders vereinbart, muss am vereinbarten Tag die Rücklieferung des Materials bis spätestens 13 Uhr erfolgt sein.
(3.1) Für verspätete Rücklieferungen am vereinbarten Tag wird eine halbe Tagesmiete zusätzlich fällig und wird nachberechnet.
(4) Eine Verlängerung des Mietzeitraum kann jederzeit schriftlich beantragt werden. Dies benötigt die Schriftform wird als Angebot zum Vertragsabschluss verstanden. Das Unternehmen hält sich frei diesem Vertrag einzuwilligen. Das Unternehmen bestätigt die Mietzeitverlängerung mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
(5) Sollte der Kunde, ohne Absprache und ohne Mietzeitverlängerung, das Material nicht am vereinbarten Tag zurückliefern gelten folgende Verspätungszuschläge: – Pro angebrochenem Tag wird eine Tagespauschale für den Mietgegenstand gemäß Angebot zuzüglich 30% Zuschlag in Rechnung gestellt.

§16 Stornierung von Mietvertägen
(1) Der Kunde kann Mietvertäge für Mietgegenstände bis 30 Tage vor Auftragsbeginn kostenfrei stornieren.
(2) Für Stornierungen von Mietvertägen unter 30 Tage vor Auftragsbeginn erlaubt sich das Unternehmen folgende Stornogebühren in Rechnung zu stellen:
– Stornierung bis spätestens 14 Tage vor Auftragsbeginn: 20% des Auftragswertes
– Stornierung bis spätestens 7 Tage vor Auftragsbeginn: 40% des Auftragswertes
– Stornierung bis spätestens 3 Tage vor Auftragsbeginn: 60% des Auftragswertes
– Stornierung weniger als 24 Std vor Auftragsbeginn: 80% des Auftragswertes

AGB Teil 4 – Bedingungen bezüglich Verkauf
(§17 bis §21)

§17 Lieferung
(1.1) Die Lieferung erfolgt ab Lager solange der Vorrat reicht.
(1.2.) Sollten einige Artikel nicht vorrätig sein informiert das Unternehmen den Kunden. Der Kunde kann in diesem Fall eine Teillieferung gegen Mehrkosten wünschen. Die Mehrkosten werden entsprechend individuell veranschlagt und in einem separaten Angebot festgehalten.
(2) Lieferzeiten sind immer unverbindlich.
(3) Lieferungen erfolgen durch DHL oder per Spedition.
(4) Sollte der Kunde aus irgendwelchen Gründen seinen Pflichten als Besteller nicht nachkommen, sprich die Lieferung nicht annehmen oder bei Speditionslieferungen am vereinbarten Zeitpunkt nicht verfügbar zu sein, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten, z.B. den erneuten Versand.

§18 Gewährleistung bei Verkauf
(1) Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate
(2) Der Kunde ist unverzüglich nach Erhalt der Ware verpflichtet diese auf Mängel zu prüfen. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware dem Unternehmen mitzuteilen, anderenfalls gilt die Ware als mangelfrei.
(3) Sofern ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, Mängel von Verschleißteilen sind ausgeschlossen, verpflichtet sich das Unternehmen den Mangel schnellst- und bestmöglich zu beheben. Behebung des Mangels kann durch Austausch oder Reparatur der Ware erfolgen. Bei einem Austausch des Gerätes ist das mangelhafte Gerät zurückzuschicken. Im Gewährleistungsfall trägt das Unternehmen alle nötigen Versandkosten.

§19 Fremdgarantien
Garantien sind Leistungsversprechen vom Hersteller. Diese verpflichten das Unternehmen nicht. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet sich über diese Garantien zu erkundigen und diese Wahrzunehmen. Der Kunde trägt die Verantwortung und de ggf. entstehenden Kosten für die Wahrnehmung der Herstellergarantien.

§20 Rückgabe / Widerrufsrecht bei Verkauf
(1) Das Widerrufsrecht bei Verkaufsware beträgt 14 Tage. Innerhalb dieser 14 Tage kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Kunde muss den Widerruf schriftlich dem Unternehmen mitteilen. Der Kunde kann ggf. das Muster-Widerrufsformular (§20 Muster-Widerrufsformular) nutzen.
(2) Wenn der Kunde sein Widerrufsrecht in Anspruch nimmt trägt er die notwendigen Kosten für den Rückversand der Ware. Der Kunde muss den Rückversand eigenständig organisieren.
(3.1) Wenn die Ware zurück im Lager des Unternehmens angekommen ist wird dieses auf Vollständigkeit und Zustand geprüft.
(3.2) Die Ware muss in Originalzustand und Originalverpackung zurückgesendet werden, um eine vollständige Gutschrift zu erhalten. Wenn die Ware Gebrauchsgegenstände aufweist oder nicht in Originalverpackung zurückgesendet wurde wird eine entsprechend geminderte Gutschrift bewilligt. Maßgeblich ist dabei der Widerverkaufswert mit den entsprechenden Mängeln.

§21 Muster-Widerrufsformular
An: Mission: Event UG (haftungsbeschränkt), Zum Förstersteig 4, 31737 Rinteln, Deutschland
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Kaufvertrag.
Bestellt am: ______________________________
Erhalten am: ______________________________
Name des Bestellers: ______________________________
Anschrift des Bestellers: ______________________________
Datum / Unterschrift des Bestellers: ______________________________